Ratgeber · Förderung und Digitalisierung

Förderung für Software und ERP im Handwerk: was die Programme mitfinanzieren

Welche Förderwege es für Handwerkersoftware, ERP und deren Einführung gibt, was die Programme anerkennen und was in Antrag und Angebot gehört, belegt mit amtlichen Quellen.

Von Peter Ungur · Veröffentlicht am · Lesezeit 14 Minuten

Die Einführung eines ERP-Systems oder einer Handwerkersoftware lässt sich fördern: mit einem Zuschuss einiger Länder, mit einem Förderkredit einer Landesförderbank oder mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW. Je nach Programm zählen auch Einrichtung, Schnittstellen, Datenübernahme und Schulung. Den Antrag stellt der Betrieb, bevor er einen Auftrag erteilt.

Ein ERP-System ist eine Software, die Aufträge, Material, Rechnungen und Termine an einer Stelle führt. Im Namen des KfW-Kredits steht „ERP“ dagegen für European Recovery Programme; die KfW verbilligt den Zins aus dem ERP-Sondervermögen. Mit ERP-Software hat der Name nichts zu tun. Die bundesweiten Zuschussprogramme Digital Jetzt und go-digital sind beendet, Digital Jetzt Ende 2023 und go-digital Ende 2024. Zuschüsse für die Einführung von Handwerkersoftware oder ERP-Systemen vergeben heute vor allem die Länder, mit sehr unterschiedlichen Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt drei Wege, die sich teils kombinieren lassen: einen Zuschuss des Landes, einen Förderkredit des Landes oder den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW.
  • Gefördert wird oft mehr als die Lizenz: Einrichtung, Anpassung, Schnittstellen, Datenübernahme und Schulung, je nach Programm.
  • Standardsoftware für das Büro und reine Ersatzbeschaffung schließen viele Programme aus.
  • Den Antrag stellt der Betrieb, beim Kredit meist über die Hausbank, und zwar bevor er einen Auftrag erteilt.
  • Der Digitalbonus Bayern lässt keinen Antrag durch Dritte zu. Schleswig-Holstein erkennt die Kosten eines Dienstleisters nicht an, der am Antrag aktiv mitgewirkt hat.

Dieser Ratgeber ordnet ein und ist keine Förderberatung. Fördersätze, Höchstbeträge und den aktuellen Stand jedes Programms nennt die Übersicht Förderprogramme für Digitalisierung mit Links zu den Förderstellen. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Förderstelle.

Was im Förderantrag als Software zählt

Förderprogramme sprechen selten nur von der Lizenz. Eine Software-Einführung besteht aus mehreren Posten, und jedes Programm entscheidet selbst, welche davon es anerkennt:

  • Kauf einer Lizenz oder Nutzungsentgelte bei Software aus der Cloud (Software as a Service, kurz SaaS)
  • Einrichtung, Anpassung und Programmierung durch einen externen Dienstleister
  • Schnittstellen zu vorhandener Software, etwa zur Buchhaltung, und die Übernahme der bisherigen Daten
  • Schulung der Mitarbeitenden zur neuen Software
  • Hardware, soweit das Programm sie zulässt
  • eigenes Personal, das an der Einführung mitarbeitet

Bei einer Handwerkersoftware gehören zur Einrichtung etwa die Übernahme von Kunden und Artikeln und die Vorlagen für Angebot und Rechnung. Dazu kommt das Einlesen der Preisdateien aus dem Kundenkonto beim Großhändler (Datanorm oder Excel).

Wie unterschiedlich die Regeln sind, zeigen die Nutzungsentgelte. Der Digitalbonus Bayern erkennt Lizenzkosten und Systemserviceentgelte für höchstens 18 Monate an. In Schleswig-Holstein ist die Miete von Software (SaaS) für bis zu 36 Monate förderfähig, wenn sie innerhalb des Bewilligungszeitraums komplett bezahlt wird. Brandenburg fördert Nutzungsentgelte, soweit und solange die Software für das Projekt genutzt wird. Thüringen nennt Laufzeitlizenzen (Lizenzen auf Zeit) dagegen bei den Ausgaben, die InnoInvest nicht fördert.

Ähnlich beim eigenen Personal: Der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW, die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank und der Hamburg-Kredit Digital nennen interne und externe Personalkosten ausdrücklich. Der Digitalbonus Bayern, die sächsischen Programme und das Bremer Programm schließen eigenes Personal oder Eigenleistungen aus.

Drei Förderwege für Software

Weg Wer fördert Wie beantragen Was der Betrieb bekommt
Zuschuss des Landes Land über Förderbank, Wirtschaftsförderung oder Bezirksregierung der Betrieb selbst, meist im Online-Portal; teils nur im Monatskontingent, im Antragsfenster oder in Förderaufrufen einen Teil der förderfähigen Ausgaben, der nicht zurückgezahlt wird
Förderkredit des Landes Landesförderbank meist über die Hausbank, Digi-D in Sachsen auch im Förderportal der SAB ein zinsgünstiges Darlehen, teils mit Tilgungszuschuss, der einen Teil der Rückzahlung erlässt
ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511 und 512) Bund über die KfW über die Hausbank einen Kredit; ab Förderstufe 2 kann ein Zuschuss der KfW dazukommen

Ein Zuschuss senkt den Betrag, den der Betrieb selbst trägt. Ein Förderkredit verteilt die Ausgaben auf mehrere Jahre; der Tilgungszuschuss mindert die Rückzahlung. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob das Land einen Zuschuss für das Vorhaben anbietet, ob er gerade beantragt werden kann und wie viel der Betrieb vorfinanzieren kann.

Beim ERP-Förderkredit Digitalisierung zählt die Förderstufe. Stufe 1 (Basisdigitalisierung) steht nur kleinen und mittleren Unternehmen offen und setzt den Digitalisierungs-Check der KfW voraus. Sie fördert laut Merkblatt Erwerb und Implementierung von Software, Hardware und Netzwerken samt Service- und Lizenzgebühren, auch Standardsoftware, aber ohne Zuschuss. In Stufe 2 fördert die KfW unter „Digitale Transformation“ Vorhaben, bei denen digitale Systeme miteinander vernetzt werden; als Beispiel nennt sie ERP-Systeme. Daneben umfasst Stufe 2 IT-Sicherheit und Weiterbildung. Die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank in Baden-Württemberg und der Digitalisierungskredit der LfA in Bayern bauen auf demselben Stufenmodell auf, mit eigenen Konditionen und Zuschüssen.

Welche Programme Software und ERP-Systeme fördern

Die Tabelle nennt die Programme, die die Übersicht nach Vorhaben unter Software und Automatisierung führt. Sie zeigt, was die Quelle zu Software sagt, nicht Fördersätze oder Antragsstand. Ob ein Programm gerade Anträge annimmt, steht im Länderabschnitt der Förderseite; mehrere Programme arbeiten mit Monatskontingent, Antragsfenster oder begrenzten Mitteln.

Land Programm Art Software laut Quelle
Baden-Württemberg Digitalisierungsfinanzierung Förderkredit über die Hausbank Erwerb und Implementierung von Hard- und Software samt Personalkosten; ERP in Förderstufe 2 mit Vernetzung
Bayern Digitalbonus Bayern Zuschuss im Monatskontingent ERP-Systeme und Handwerkersoftware, Einrichtung, Anpassung und Programmierung; Lizenzen höchstens 18 Monate; Standardsoftware ausgeschlossen
Bayern LfA-Digitalisierungskredit Förderkredit über die Hausbank Stufenmodell wie bei der KfW, in Stufe 1 einschließlich Service- und Lizenzgebühren
Brandenburg BIG-Digital Zuschuss, vorher Gespräch bei der Wirtschaftsförderung neue digitale Lösungen mit Organisations- oder Prozessinnovation; Hard- und Software einschließlich Nutzungsentgelten (SaaS), Programmierung durch Dritte; Wartung ausgeschlossen
Bremen Digitaler Mittelstand KI Zuschuss Einmalkosten der Implementierung; Lizenzen für den Projektzeitraum, höchstens 12 Monate
Hamburg Hamburg-Kredit Digital Förderkredit mit Zuschuss über die Hausbank Erwerb und Implementierung von Hard- und Software samt Personalkosten, digitale Schnittstellen
Nordrhein-Westfalen NRW.BANK.Invest Zukunft Förderkredit über die Hausbank spezifische Unternehmenssoftware wie ERP-Systeme, Kundenverwaltung (CRM) und Dokumentenverwaltung (ECM); reine Ersatzinvestition ausgeschlossen
Saarland DigitalInvest KMU Zuschuss in Förderaufrufen bestehende Abläufe mit digitalen Produkten und Dienstleistungen verbessern; Einzelheiten nennt die Förderseite
Sachsen Digi-Z Zuschuss Hard- und Software, auch Miete und SaaS, Einführung mit Schulung; Standardsoftware wie Bürosoftware ausgeschlossen
Sachsen Digi-D Förderkredit Mietsoftware und SaaS nur bei mindestens zwei Jahren Vertragslaufzeit
Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION Zuschuss im Antragsfenster Leistungen Dritter und Software mit Bezug zum Projekt, als Beispiel die Vernetzung von ERP mit weiteren Systemen
Schleswig-Holstein Modul 2: Umsetzung Zuschuss Nutzungslizenz, SaaS bis 36 Monate, Anpassung, Migration der Daten, externe Schulung, als Beispiel ERP; das Vorhaben muss die IT-Sicherheit verbessern
Thüringen InnoInvest Zuschuss als Festbetrag aktivierte Software (in der Bilanz als Anlagevermögen geführt) und Dienstleistungen zur Anschaffung, wenn das Vorhaben für den Betrieb eine Innovation ist; Laufzeitlizenzen und Schulungen ausgeschlossen
Bund ERP-Förderkredit Digitalisierung Kredit über die Hausbank Erwerb und Implementierung von Hard- und Software samt Personal- und Beraterkosten

Für die übrigen Länder führt die Übersicht nach Vorhaben derzeit kein Programm unter Software und Automatisierung. In deren Länderabschnitten stehen teils andere Wege, etwa Förderkredite oder Programme für künstliche Intelligenz. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung steht Betrieben in allen Ländern offen.

Was viele Programme ausschließen

Die Ausschlüsse unterscheiden sich, einige kehren aber in vielen Richtlinien wieder:

  • Standardsoftware für das Büro: Der Digitalbonus Bayern nennt „Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme)“; ähnlich die Sächsische Aufbaubank für Digi-Z und BIG-Digital in Brandenburg. Eine Branchensoftware mit Einrichtung und Schnittstellen ist etwas anderes als ein Office-Paket.
  • Reine Ersatzbeschaffung: Wer eine alte Software eins zu eins durch eine neue ersetzt, bekommt dafür in mehreren Programmen keine Förderung. Beispiele sind der Digitalbonus Bayern, NRW.BANK.Invest Zukunft, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Wartung und Updates ohne wesentlichen Fortschritt: BIG-Digital und Schleswig-Holstein schließen Wartung ausdrücklich aus, Digi-Z Wartungsverträge; Schleswig-Holstein und Bremen nennen außerdem Updates ohne wesentlichen Fortschritt.
  • Leasing und Mietkauf: Der Digitalbonus Bayern und InnoInvest in Thüringen schließen sie aus.
  • Leistungen verflochtener Anbieter: Mehrere Programme fördern keine Leistungen von Anbietern, die mit dem Betrieb verflochten sind, etwa der Digitalbonus Bayern, Schleswig-Holstein und InnoInvest.

Ein Ausschluss kann nur einen Posten betreffen: InnoInvest schließt etwa Schulungen aus, fördert aber aktivierte Software. Deshalb lohnt es, das Angebot nach Posten aufzuteilen.

Antrag vor dem Auftrag

Die Programme in diesem Ratgeber fördern, mit wenigen Ausnahmen, nur Vorhaben, die nach dem Antrag beginnen. Als Beginn gilt meist schon der erste verbindliche Auftrag: Die L-Bank nennt „das Eingehen der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung“, etwa den Abschluss von Kaufverträgen oder eine Auftragsvergabe. Beim Digitalbonus Bayern zählt auch ein mündlich erteilter Auftrag.

Angebote einholen ist noch kein Auftrag: Der Digitalbonus Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein und InnoInvest verlangen die Angebote sogar mit dem Antrag. Als Vorarbeiten, die nicht als Beginn gelten, nennt die L-Bank das Einholen von Genehmigungen und vorläufige Durchführbarkeitsstudien. Wer für die Planung einen Berater beauftragt, kann das Vorhaben damit schon beginnen; in Schleswig-Holstein gilt ein Beratungsauftrag als Projektstart.

Wann der Betrieb nach dem Antrag beginnen darf, regelt jedes Programm selbst:

Zeitpunkt Beispiele aus den Quellen
nach dem Antrag, auf eigenes Risiko Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank nach dem Antrag bei der Hausbank, InnoInvest frühestens einen Tag nach Antragseingang, DIGITAL INNOVATION ab Antragseingang
nach der Eingangsbestätigung Digitalbonus Bayern auf eigenes Risiko; Digi-Z nach der Bestätigungsmail der SAB; BIG-Digital nach der Antragseingangsbestätigung der ILB
erst nach Bescheid oder Zustimmung Digitaler Mittelstand KI in Bremen, Schleswig-Holstein Modul 2

Wer auf eigenes Risiko beginnt, trägt die Ausgaben selbst, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Beim Digitalbonus Bayern ist eine Beantragung durch Dritte, etwa durch Dienstleister oder Fördermittelberater, nicht zulässig. In Schleswig-Holstein stellt der Betrieb den Antrag mit dem ELSTER-Zertifikat des eigenen Unternehmens; eine Vertretung ist nur mit vorher nachgewiesener Vollmacht möglich. Außerdem erkennt die Wirtschaftsförderung (WTSH) Kosten eines Dienstleistungsunternehmens nicht an, „welches bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat“. Was genau als Mitwirkung gilt, nennt die Quelle nicht; im Zweifel fragt der Betrieb vorher bei der Förderstelle nach.

So sieht die Reihenfolge aus:

  1. Vorhaben beschreiben: heutigen Ablauf und Ziel festhalten, also was die Software ändern soll.
  2. Programm wählen und Bedingungen prüfen: Antragsfenster, anerkannte Posten, Pflichtgespräche wie in Brandenburg.
  3. Angebote einholen: nach Posten aufgeschlüsselt und passend zum Programm. InnoInvest in Thüringen verlangt mindestens drei Vergleichsangebote je Wirtschaftsgut und für die Dienstleistungen zu seiner Inbetriebnahme. In Bremen sollen Aufträge in der Regel auf Grundlage mehrerer dokumentierter Angebote vergeben werden.
  4. Antrag stellen: beim Zuschuss selbst im Portal der Förderstelle, beim Kredit meist über die Hausbank.
  5. Beginn abwarten: je nach Programm Antragseingang, Eingangsbestätigung, Zustimmung oder Bescheid.
  6. Auftrag erteilen und umsetzen: innerhalb des Zeitraums, den das Programm vorgibt.
  7. Abrechnen: Rechnungen und Nachweise nach den Vorgaben der Förderstelle einreichen.

Was in Angebot und Leistungsbeschreibung gehört

Die Förderstellen wollen erkennen, was der Betrieb heute macht, was sich ändern soll und was jeder Posten kostet. Die Hamburger IFB fragt nach Ist- und Soll-Zustand, der Musterantrag des Digitalbonus Bayern nach Ausgangslage, Lösung und Ergebnis. Die WTSH in Schleswig-Holstein verlangt für Modul 2 je mindestens zwei Seiten zu Ist-Stand und Zielen sowie Arbeitspakete mit Angebotsnummer und Position.

Ein Angebot, das sich für den Antrag eignet, enthält deshalb:

  • Ausgangslage: welcher Ablauf heute wie läuft, mit welcher Software oder welchen Listen.
  • Ziel: was nach der Einführung anders ist, etwa Aufträge, Material und Rechnung in einem System statt in drei.
  • Leistungen nach Posten getrennt: Lizenz oder Nutzungsentgelt mit Laufzeit, Einrichtung, Anpassung, Schnittstellen, Datenübernahme, Schulung, Hardware.
  • Datenübernahme: welche Daten übernommen werden, etwa Kunden, Artikel und offene Aufträge, und wer sie vorher bereinigt.
  • Laufzeit der Nutzungsentgelte: passend zum Programm, beim Digitalbonus Bayern etwa auf 18 Monate aufgeschlüsselt.
  • Zeitplan: in welchen Schritten die Einführung läuft.
  • Kosten Dritter: etwa Lizenzen eines anderen Herstellers, soweit sie absehbar sind.

Eine Gesamtsumme ohne Aufteilung macht es der Förderstelle schwer, förderfähige und nicht förderfähige Posten zu trennen. Die Texte im Antrag schreibt der Betrieb selbst; das Angebot liefert die Grundlage. Ob ein Angebot mit Ausgangslage und Ziel in Schleswig-Holstein schon als Mitwirkung gilt, klärt der Betrieb vorher mit der WTSH.

Beispielrechnung: Zuschuss oder Förderkredit

Beispielrechnung mit angenommenen Werten. Musterbetrieb; die Werte sind Annahmen, keine gemessenen Werte.

Einführung einer Handwerker­software im Elektro-Musterbetrieb mit 10 Beschäftigten

Der Betrieb führt Aufträge, Material und Rechnungen bisher in getrennten Listen. Er führt eine Handwerkersoftware mit Schnittstelle zur Buchhaltung ein. Alle Beträge sind angenommen und netto, ebenso Fördersatz und Tilgungszuschuss; sie sind keine Preisangabe. Die echten Werte jedes Programms nennt die Förderseite.

Posten Betrag
Nutzungsentgelt der Software für 12 Monate 4.800 Euro
Einrichtung und Anpassung an die Abläufe 7.200 Euro
Schnittstelle zur Buchhaltung und Übernahme der Daten 5.400 Euro
Schulung der Mitarbeitenden 2.400 Euro
Summe 19.800 Euro

Zuschuss mit angenommenen 40 Prozent auf alle Posten: 19.800 Euro mal 0,4 ergibt 7.920 Euro Zuschuss. Der Betrieb trägt 11.880 Euro selbst.

Zuschuss, wenn das Programm die Schulung nicht anerkennt: förderfähig sind 17.400 Euro, mal 0,4 ergibt 6.960 Euro. Der Betrieb trägt 12.840 Euro.

Förderkredit über 19.800 Euro mit angenommenen 5 Prozent Tilgungszuschuss: 990 Euro der Rückzahlung entfallen. Der Betrieb zahlt 18.810 Euro zuzüglich Zinsen zurück, verteilt über die Laufzeit. Manche Förderkredite setzen einen Mindestbetrag voraus; auch den nennt die Förderseite.

Erkennt das Programm die Schulung nicht an, sinkt der Zuschuss im Beispiel um 960 Euro. Welche Posten zählen, klärt der Betrieb deshalb vor dem Antrag anhand der Richtlinie.

Typische Fehler

  • Auftrag vor dem Antrag: Schon eine verbindliche Bestellung, beim Digitalbonus Bayern auch eine mündliche, kann die Förderung ausschließen.
  • Planung schon beauftragt: Ein Beratungs- oder Planungsauftrag kann bereits als Beginn des Vorhabens gelten.
  • Angebot als Gesamtsumme: Ohne Aufteilung nach Posten lässt sich nicht erkennen, was förderfähig ist.
  • Laufende Kosten zu lang angesetzt: Nutzungsentgelte zählen oft nur für einen begrenzten Zeitraum.
  • Standardsoftware als Digitalisierungsvorhaben: Ein Office-Paket oder neue Rechner allein erfüllen die Bedingungen der Zuschussprogramme meist nicht.
  • Termine übersehen: Monatskontingent, Antragsfenster oder Förderaufrufe entscheiden darüber, wann ein Antrag überhaupt möglich ist.

Häufige Fragen

Ja. ERP-Systeme nennen unter anderem der Digitalbonus Bayern (Zuschuss, dort auch Handwerkersoftware), Modul 2 in Schleswig-Holstein (Zuschuss) und NRW.BANK.Invest Zukunft (Förderkredit) ausdrücklich. Bundesweit finanziert der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW ERP-Vorhaben, in Förderstufe 2 unter „Digitale Transformation“, wenn digitale Systeme vernetzt werden. Welche Programme in Ihrem Land Software fördern, zeigt die Übersicht nach Vorhaben.

Mehrere Programme fördern Nutzungsentgelte, oft nur für einen begrenzten Zeitraum. Der Digitalbonus Bayern erkennt Lizenzkosten und Systemserviceentgelte für höchstens 18 Monate an. Schleswig-Holstein fördert SaaS bis zu 36 Monate, wenn es im Bewilligungszeitraum komplett bezahlt wird. Brandenburg fördert Nutzungsentgelte, solange die Software für das Projekt genutzt wird. InnoInvest in Thüringen nennt Laufzeitlizenzen bei den Ausgaben, die es nicht fördert.

Vor dem Antrag nicht: In den meisten Programmen gilt schon der erste verbindliche Auftrag als Beginn des Vorhabens und kann die Förderung ausschließen. Nach dem Antrag hängt es vom Programm ab. Manche erlauben den Beginn auf eigenes Risiko ab Antrag oder Eingangsbestätigung, in Bremen und Schleswig-Holstein erst nach Bescheid oder Zustimmung.

Antragsteller ist der Betrieb selbst. Ob ein Dienstleister den Antrag in Vertretung einreichen darf, regeln die Programme unterschiedlich: Beim Digitalbonus Bayern ist eine Beantragung durch Dritte ausdrücklich nicht zulässig. In Schleswig-Holstein ist eine Vertretung nur mit vorher nachgewiesener Vollmacht möglich, und die WTSH erkennt Kosten eines Dienstleisters nicht an, der bei der Antragstellung aktiv mitgewirkt hat. Förderkredite beantragen Sie meist über Ihre Hausbank.

In den Zuschussprogrammen meist nicht: Der Digitalbonus Bayern, Digi-Z in Sachsen und BIG-Digital in Brandenburg schließen Standard- oder Bürosoftware aus. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung nennt Standardsoftware dagegen in Förderstufe 1, dort aber ohne Zuschuss.

Meist eine Beschreibung von Ist-Stand und Ziel und einen Kosten- und Finanzierungsplan; bei Zuschüssen dazu Angebote der Dienstleister. Manche Programme verlangen mehr, etwa InnoInvest in Thüringen mindestens drei Vergleichsangebote. Bei Förderkrediten kommen die Unterlagen hinzu, die die Hausbank für jeden Kredit braucht.

Quellen

  1. KfW: ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512), abgerufen am 28.10.2026
  2. KfW: Merkblatt ERP-Förderkredit Digitalisierung (511), Stand 23.04.2026, abgerufen am 28.10.2026
  3. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (heute Bundesministerium für Wirtschaft und Energie): Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand (Fortschrittsbericht 2023), Stand 02.09.2024, abgerufen am 28.10.2026
  4. L-Bank: Digitalisierungsfinanzierung, mit Merkblatt 8656, Stand 01.07.2026, abgerufen am 28.10.2026
  5. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Digitalbonus Bayern, Förderrichtlinie, Stand November 2025, abgerufen am 28.10.2026
  6. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Digitalbonus Bayern, Vollzugshinweise, Stand 01.05.2025, abgerufen am 28.10.2026
  7. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Digitalbonus Bayern, Musterantrag, abgerufen am 28.10.2026
  8. Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Digitalbonus Bayern, Häufige Fragen, abgerufen am 28.10.2026
  9. LfA Förderbank Bayern: Merkblatt Digitalisierungskredit, 24.09.2026, abgerufen am 28.10.2026
  10. Land Brandenburg: Richtlinie BIG-Digital, 14.02.2024, abgerufen am 28.10.2026
  11. Investitionsbank des Landes Brandenburg: Brandenburgischer Innovationsgutschein BIG-Digital, abgerufen am 28.10.2026
  12. Investitionsbank des Landes Brandenburg: Merkblatt Ausgaben BIG-Digital, Stand 20.03.2025, abgerufen am 28.10.2026
  13. Bremer Aufbau-Bank: Digitaler Mittelstand KI, abgerufen am 28.10.2026
  14. Bremer Aufbau-Bank: Häufige Fragen Digitaler Mittelstand, Stand 01.04.2026, abgerufen am 28.10.2026
  15. Hamburgische Investitions- und Förderbank: Produktinformation Hamburg-Kredit Digital, gültig ab 15.04.2026, abgerufen am 28.10.2026
  16. NRW.BANK: NRW.BANK.Invest Zukunft, abgerufen am 28.10.2026
  17. IHK Saarland: DigitalInvest KMU, abgerufen am 28.10.2026
  18. Freistaat Sachsen: Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027, abgerufen am 28.10.2026
  19. Sächsische Aufbaubank: Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027, Programmseite mit Fragen und Antworten, abgerufen am 28.10.2026
  20. Sächsische Aufbaubank: Merkblatt Digitalisierungsdarlehen, Stand 09/2026, abgerufen am 28.10.2026
  21. Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION, abgerufen am 28.10.2026
  22. Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Richtlinie DIGITAL INNOVATION, nichtamtlicher Auszug ab 15.07.2026, abgerufen am 28.10.2026
  23. Land Schleswig-Holstein: Amtsblatt 2026/190, Richtlinie Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen, abgerufen am 28.10.2026
  24. WTSH: Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen, abgerufen am 28.10.2026
  25. WTSH: Vorlage Vorhabensbeschreibung Modul 2, abgerufen am 28.10.2026
  26. WTSH: Positiv- und Negativliste, Stand 05.06.2026, abgerufen am 28.10.2026
  27. Thüringer Aufbaubank: Richtlinie InnoInvest, abgerufen am 28.10.2026
  28. Thüringer Aufbaubank: Fördergrundsätze InnoInvest, Stand 27.07.2026, abgerufen am 28.10.2026

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