KI im Handwerk: 8 Anwendungen, was sie bringen und wo ihre Grenzen liegen
Wo KI im Büro eines Handwerksbetriebs Arbeit abnimmt, welche Daten sie braucht und wo sie nichts entscheiden sollte. Acht Anwendungen im Überblick, mit Beispielrechnung und amtlichen Quellen.
KI im Handwerk heißt in diesem Ratgeber: Software im Büro eines Handwerksbetriebs, die Texte versteht und entwirft, Belege liest und Auffälligkeiten in Daten markiert. KI in Messgeräten, Maschinen oder Robotern auf der Baustelle gehört nicht dazu.
Die europäische KI-Verordnung beschreibt ein KI-System als maschinengestütztes System, das aus Eingaben ableitet, wie es Ausgaben erstellt, etwa „Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen“ (Art. 3 Nr. 1 KI-VO). Für den Büroalltag zählen vor allem große Sprachmodelle, die Texte erzeugen, und Werkzeuge, die Schrift auf Fotos und in PDF-Dateien erkennen.
Ob sich KI lohnt, hängt nicht nur am Werkzeug. Entscheidend ist, ob ein Ablauf oft genug vorkommt, ob die Daten dafür greifbar sind und ob jemand die Ergebnisse vor der Verwendung prüft.
Das Wichtigste in Kürze
- Acht Anwendungen im Büro: Anfragen, Angebotstexte, Notizen und Fotos, Einsatzplanung, Telefon, Belege, Auffälligkeiten und Wissen aus eigenen Unterlagen.
- KI liefert Vorschläge. Die Ergebnisse auf Richtigkeit zu prüfen, liegt laut Hamburger Datenschutzaufsicht bei den Nutzenden.
- Preise, Mengen und Zuschläge gehören in die Kalkulation mit festen Regeln, nicht in ein Sprachmodell.
- Ohne einheitliche Daten, etwa Auftragsnummern an Belegen, bleibt der Nutzen klein. Ein Selbsttest mit acht Fragen zeigt, wo Ihr Betrieb steht.
- Beispielrechnung mit angenommenen Werten: Belegerfassung im Musterbetrieb von 375 auf 115 Minuten je Woche, rund 9.970 Euro Bürozeit im Jahr vor laufenden Kosten.
- Ein Betrieb, der KI beruflich in eigener Verantwortung nutzt, ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Die Einzelheiten zu KI-Kompetenz, Kennzeichnung und Datenschutz stehen im Ratgeber zur KI-Verordnung.
Was KI im Handwerk kann und was nicht
Sprachmodelle erzeugen Texte, die mit mathematischer Wahrscheinlichkeit dem gewünschten Ergebnis nahekommen. Das bedeutet laut Hamburger Datenschutzaufsicht (HmbBfDI) „keinesfalls, dass alle ausgegebenen Informationen korrekt sind“. Die Behörde beschreibt das Phänomen der „Halluzination“: Die KI erfindet Aussagen, die richtig und logisch wirken, aber falsch sind. Die Datenschutzkonferenz (DSK) weist darauf hin, dass die Anbieter selbst häufig klarstellen, dass die erzeugten Texte keinen Anspruch auf Richtigkeit haben.
Daraus folgen für einen Handwerksbetrieb drei Grenzen:
- Rechnen und Preise: Materialpreise, Zuschläge, Stundensätze und Mengen folgen festen Regeln. Dafür ist eine Kalkulation mit Formeln zuverlässiger als ein Sprachmodell. Die KI kann den Text zur Position schreiben, der Preis kommt aus der Kalkulation.
- Entscheidungen über Menschen: Nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO muss grundsätzlich niemand eine ausschließlich automatisierte Entscheidung hinnehmen, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Die DSK nennt als Verstoß eine KI, die alle Bewerbungen auswertet und selbstständig zum Vorstellungsgespräch einlädt.
- Wissen über den eigenen Betrieb: Ein Sprachmodell kennt Ihre Kunden, Preise und Abläufe nicht. Es arbeitet nur mit dem, was in der Eingabe oder in angebundenen Unterlagen steht. Laut DSK stoßen Sprachmodelle an Grenzen, wenn sie spezifisches Wissen eines Betriebs nutzen sollen, das in den Trainingsdaten selten vorkommt, oder aktuelle Daten, die dort nicht enthalten waren.
Eine Faustregel hilft bei der Auswahl: Wo eine feste Wenn-dann-Regel reicht, braucht es keine KI. Ein Bestellvorschlag aus der Materialliste oder eine Zahlungserinnerung nach Fälligkeit läuft mit Regeln, wie im Ratgeber zu zehn Prozessen beschrieben. KI lohnt sich dort, wo Eingaben unstrukturiert sind: freie Texte in E-Mails, Fotos, Sprachnotizen, Belege mit unterschiedlichem Aufbau je Lieferant.
Die 8 Anwendungen von KI im Handwerk
Der Einstieg ist eine Einschätzung des Aufwands, keine Messung. Laufende Kosten stehen als Kostenart, weil die Preise je Anbieter und Tarif abweichen.
| Anwendung | Nutzen | Daten | Einstieg (Einschätzung) | Laufende Kosten | Grenze |
|---|---|---|---|---|---|
| Anfragen vorsortieren | Dringendes zuerst, Kontaktdaten herausgezogen | E-Mails, Formulareingänge | einfach | KI-Dienst je Nutzer oder nach Verbrauch | Rückruf und Zusage bleiben beim Menschen |
| Angebotstexte entwerfen | Leistungsbeschreibung aus Stichpunkten | Notizen, Textbausteine, frühere Angebote | einfach | KI-Dienst je Nutzer | Preise und Mengen aus der Kalkulation |
| Notizen, Fotos, Sprachnotizen | Aufmaß- und Annahmenotizen werden Entwürfe | Fotos, Sprachaufnahmen, Notizen | mittel | KI-Dienst, eventuell App | Maße und Befunde prüft ein Mensch |
| Einsatzplanung | Vorschlag für Reihenfolge und Touren | Termine, Adressen, Qualifikationen | anspruchsvoll | Planungssoftware | Kurzfristiges und Personalfragen |
| Telefonassistent | Anrufe außerhalb der Bürozeit aufnehmen | Ansagen, Kalender, Notdienstregeln | mittel | Dienst je Monat oder Minute | Hinweis auf KI, Notfälle, Zusagen |
| Belege auslesen | Abtippen von Lieferscheinen und Rechnungen | Belege als PDF oder Foto, Auftragsnummern | mittel | Softwarefunktion oder KI-Dienst | Werte prüfen, Originale bleiben |
| Auffälligkeiten markieren | Hinweise vor dem Versand oder im Monatsbericht | Angebote, Rechnungen, Kennzahlen | mittel | KI-Dienst, Dashboard | Hinweise, keine Garantie |
| Wissen aus Unterlagen | Antworten mit Fundstelle im Dokument | Anleitungen, Datenblätter, Arbeitsanweisungen | mittel bis anspruchsvoll | KI-Dienst, Speicher für die Dokumente | nur so gut wie die Unterlagen |
1. Anfragen vorsortieren
So funktioniert es: Eingehende E-Mails und Formulareingänge werden nach Art sortiert, etwa Notdienst, Angebotswunsch, Terminfrage, Reklamation oder Werbung. Name, Adresse, Telefonnummer und Anliegen werden herausgezogen und als Vorschlag in die Anfrageliste oder die Handwerkersoftware übernommen. Wer morgens ins Postfach sieht, findet das Dringende oben.
Was Sie brauchen: möglichst wenige Eingangskanäle, etwa ein Postfach für Anfragen und ein Kontaktformular, und eine Liste der Kategorien, nach denen sortiert werden soll. Hilfreich ist eine Antwortvorlage je Kategorie.
Grenze: Ob ein Notdienst übernommen wird, welcher Termin passt und was dem Kunden zugesagt wird, entscheidet ein Mensch. Anfragen enthalten personenbezogene Daten. Sie gehören laut HmbBfDI nicht in einen Dienst, dessen Anbieter sich vorbehält, Eingaben für eigene Zwecke zu nutzen. Verarbeitet der Dienst sie im Auftrag des Betriebs, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig (Art. 28 Abs. 3 DSGVO).
2. Angebotstexte aus Stichpunkten
So funktioniert es: Nach dem Vor-Ort-Termin liegen Stichpunkte vor, etwa „Bad 8 qm, Wanne raus, bodengleiche Dusche, Fliesen bis Decke“. Daraus entsteht ein Vorschlag für Leistungsbeschreibung und Anschreiben in der Sprache des Betriebs. Mit eigenen Textbausteinen und früheren Angeboten als Vorlage werden die Entwürfe einheitlicher.
Was Sie brauchen: Textbausteine oder gute frühere Angebote, eine kurze Stilvorgabe (Anrede, Länge, was immer drinstehen muss) und eine Kalkulation, aus der Positionen, Mengen und Preise kommen.
Grenze: Preise und Mengen kommen nicht aus der KI. Ein Sprachmodell kann eine Position plausibel formulieren und trotzdem eine falsche Menge oder eine Leistung nennen, die nicht vereinbart ist. Wie die Kalkulation dazu aussieht, zeigt der Ratgeber Kalkulation automatisieren. Kundendaten im Angebot unterliegen denselben Regeln wie bei den Anfragen.
3. Aufmaß, Fotos und Sprachnotizen
So funktioniert es: Auf der Baustelle oder bei der Fahrzeugannahme spricht der Monteur eine Sprachnotiz ein oder fotografiert Typenschild, Zählerstand und Schaden. Die KI schreibt die Sprachnotiz ab, liest Text auf dem Foto und ordnet beides dem Auftrag zu. Im Büro liegt dann ein Entwurf für Aufmaßnotiz, Werkstattauftrag oder Bautagebuch bereit.
Was Sie brauchen: eine einfache Möglichkeit, Fotos und Sprachnotizen mit Auftragsnummer abzulegen, und eine Vorlage, welche Angaben der Entwurf enthalten soll.
Grenze: Maße, Zählerstände und Befunde prüft ein Mensch, bevor sie in Angebot oder Rechnung gehen. In der Kfz-Werkstatt ersetzt ein Entwurf des Werkstattauftrags keine Fehlersuche am Fahrzeug. Fotos zeigen manchmal Personen, Kennzeichen oder Wohnungen; auch das können personenbezogene Daten sein.
4. Einsatzplanung
So funktioniert es: Aus Terminen, Adressen, geschätzter Dauer und den Qualifikationen im Team entsteht ein Vorschlag, wer an welchem Tag welche Einsätze in welcher Reihenfolge fährt. Das kann Fahrzeiten verkürzen, wenn die Planung bisher im Kopf einer Person stattfindet.
Was Sie brauchen: eine digitale Terminliste, verlässliche Schätzungen der Dauer je Einsatzart und eine Planungssoftware, die Vorschläge machen kann. Ohne diese Grundlagen bleibt jeder Vorschlag ungenau.
Grenze: Einsatzplanung ist nach dieser Einschätzung die anspruchsvollste der acht Anwendungen. Kurzfristige Ausfälle, Notdienste, Materiallieferungen und Kundenwünsche ändern den Plan laufend. Ist eine KI dafür bestimmt, Aufgaben aufgrund des Verhaltens, persönlicher Merkmale oder Eigenschaften der Beschäftigten zuzuweisen, kann das unter Anhang III Nr. 4 Buchst. b KI-VO fallen. Für solche Hochrisiko-KI gelten ab dem 2. Dezember 2027 zusätzliche Pflichten. Ausnahmen regelt Art. 6 Abs. 3 KI-VO; nimmt das System ein Profiling vor, gelten sie nicht. Prüfen Sie das vor dem Einsatz.
5. Telefonassistent
So funktioniert es: Ein KI-Telefonassistent nimmt Anrufe an, wenn niemand im Büro ist. Er fragt Name, Rückrufnummer und Anliegen ab, erkennt nach festgelegten Regeln Notfälle und leitet sie an die Notdienstnummer weiter. Das Gespräch landet als Zusammenfassung im Postfach oder in der Anfrageliste.
Was Sie brauchen: klare Ansagen, eine Notdienstregel (welche Stichworte direkt weitergeleitet werden), Zugriff auf den Kalender, falls Termine angeboten werden sollen, und einen Dienst mit geklärtem Verarbeitungsort.
Grenze: Nach Art. 50 Abs. 1 KI-VO müssen KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestaltet sein, dass die Anrufenden erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, es sei denn, das ist aus den Umständen offensichtlich. Diese Pflicht gilt seit dem 2. August 2026 und trifft den Anbieter; der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion kommen (Art. 50 Abs. 5 KI-VO). Klären Sie deshalb, wer Anbieter ist, besonders wenn der Assistent für Sie entwickelt wurde und unter Ihrem Namen läuft. Die Gespräche enthalten personenbezogene Daten. Ob und wie Gespräche aufgezeichnet werden dürfen, ist eine eigene Rechtsfrage, die vor dem Start zu klären ist. Termine und Preise sagt der Assistent nur zu, wenn das ausdrücklich so eingerichtet ist; sicherer ist ein Rückruf.
6. Belege auslesen und zuordnen
So funktioniert es: Lieferscheine und Eingangsrechnungen kommen als PDF per E-Mail, als Foto vom Handy oder auf Papier. Die KI liest Lieferant, Datum, Positionen und Beträge aus und schlägt anhand von Auftragsnummer, Kommission oder Lieferadresse vor, zu welchem Auftrag der Beleg gehört. Das Büro prüft und bestätigt. Die Belege selbst bleiben unverändert erhalten.
Was Sie brauchen: einen Eingangsordner, in dem alle Belege landen, und Auftragsnummern, die bei der Bestellung mitgegeben werden. Wie das mit der Bestellung zusammenhängt, steht im Ratgeber zu zehn Prozessen.
Grenze: Schlecht lesbare Fotos, handschriftliche Ergänzungen und ungewöhnliche Belegformate führen zu falschen Werten. Deshalb prüft ein Mensch jeden Vorschlag. Die strukturierten Angaben einer E-Rechnung übernimmt ein Programm, das E-Rechnungen lesen kann, ohne KI. Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen sind grundsätzlich als E-Rechnung auszustellen, mit Übergangsregeln (Einzelheiten im Ratgeber zu zehn Prozessen). KI hilft vor allem bei Lieferscheinen, Fotos und Papierbelegen. Was diese Anwendung im Musterbetrieb spart, zeigt die Beispielrechnung weiter unten.
7. Auffälligkeiten markieren
So funktioniert es: Vor dem Versand sucht die KI in Angeboten und Rechnungen nach möglichen Auffälligkeiten, etwa einer fehlenden Anfahrt, einer ungewöhnlichen Menge oder einer Abweichung zwischen Angebot, Nachtrag und Rechnung. Im Controlling beschreibt sie Abweichungen in Worten, etwa „mehr Stunden als angesetzt“, wenn die Zahlen aus dem Dashboard kommen.
Was Sie brauchen: Angebote und Rechnungen, die je Auftrag zusammengehören, und für Auswertungen ein Kennzahlen-Set mit festen Formeln, wie im Ratgeber zu den 8 Kennzahlen beschrieben.
Grenze: Die Hinweise sind eine zusätzliche Kontrolle, keine Garantie. Was die KI nicht markiert, kann trotzdem falsch sein, und nicht jeder Hinweis ist ein Fehler. Die eigene Prüfung vor der Freigabe bleibt.
8. Wissen aus eigenen Unterlagen
So funktioniert es: Montageanleitungen, Datenblätter, eigene Arbeitsanweisungen und Antworten auf häufige Kundenfragen werden durchsuchbar. Wer eine Frage stellt, bekommt eine Antwort aus diesen Unterlagen und den Hinweis, aus welchem Dokument sie stammt. Technisch heißt das Verfahren Retrieval Augmented Generation (RAG): Passende Textabschnitte werden gesucht und dem Sprachmodell mit der Frage übergeben.
Was Sie brauchen: aktuelle, geordnete Unterlagen in digitaler Form und eine Regel, wer sie pflegt. Laut DSK hängt die Zuverlässigkeit solcher Systeme stark von der Qualität der Unterlagen ab.
Grenze: RAG kann Halluzinationen laut DSK verringern, aber nicht vollständig ausschließen. Zusammenhänge, die über lange Textstellen verteilt sind, erkennt das Verfahren laut DSK unter Umständen nur unvollständig. Bei sicherheitsrelevanten Fragen gilt die Fundstelle im Originaldokument, nicht die Antwort der KI. Ein Vorteil laut DSK: Veraltete oder fehlerhafte Unterlagen lassen sich löschen oder aktualisieren, anders als Wissen, das im Modell selbst steckt.
Selbsttest: Sind Ihre Daten bereit für KI?
Beantworten Sie die acht Fragen mit Ja oder Nein.
- Tragen Lieferscheine, Stundenzettel und Rechnungen eine Auftragsnummer?
- Kommen Anfragen über wenige Kanäle an, etwa ein Postfach und ein Formular?
- Liegen Belege digital an einem Ort, als PDF oder Foto?
- Gibt es Textbausteine oder Leistungsbeschreibungen, die Sie schon verwenden?
- Sind Artikel- und Kundendaten ohne doppelte Einträge gepflegt?
- Wissen Sie, welche KI-Dienste im Betrieb schon genutzt werden, und mit welchen Konten?
- Gibt es eine interne Regel, welche Daten in KI-Dienste dürfen?
- Ist festgelegt, wer KI-Ergebnisse prüft und freigibt?
Die Fragen 1 bis 5 betreffen die Daten. Fehlen dort mehrere Ja, lohnt es sich, zuerst die Daten zu ordnen; diese Vorarbeit nützt auch ohne KI. Die Fragen 6 bis 8 betreffen die Regeln. Ein Muster für interne Regeln steht im Ratgeber zur KI-Verordnung. Die Hamburger Datenschutzaufsicht weist darauf hin: Wer keine Regeln vorgibt, kann davon ausgehen, dass Beschäftigte KI-Werkzeuge eigenmächtig nutzen.
Was KI im Betrieb kostet: Kostenarten statt Preisliste
Die Preise für KI-Dienste hängen von Anbieter, Tarif und Nutzung ab. Deshalb hier die Kostenarten, mit denen ein Betrieb rechnen sollte:
- Einrichtung: einmalig für Ablauf, Anbindung an Postfach, Software oder Tabelle, Test und Einweisung.
- Lizenz: laufend, je Nutzer und Monat oder als Zusatzmodul der vorhandenen Software.
- Verbrauch: laufend, je nach Dienst etwa nach verarbeiteter Textmenge, Seiten oder Gesprächsminuten.
- Hardware: bei Modellen auf eigener Hardware. Laut bayerischer Datenschutzaufsicht (BayLDA) sind solche Lösungen bei großen Sprachmodellen wegen des hohen Leistungsbedarfs mit beträchtlichen Hardwarekosten verbunden.
- Interne Zeit: für die Prüfung der Ergebnisse, die Pflege von Vorlagen und Unterlagen und die Einweisung neuer Beschäftigter.
Beispielrechnung mit angenommenen Werten. Musterbetrieb; die Werte sind Annahmen, keine gemessenen Werte.
Belegerfassung im Elektro-Musterbetrieb mit 8 Beschäftigten
Den Betrieb führt der Inhaber, dazu kommen eine Bürokraft und sechs Monteure. Jede Woche gehen rund 60 Belege ohne strukturierte Daten ein, vor allem Lieferscheine, dazu Rechnungen, die keine E-Rechnung sind. Vorher tippt die Bürokraft jeden Beleg ab, nachher prüft sie die Vorschläge der KI.
| Arbeitsschritt | Minuten je Woche vorher | Minuten je Woche nachher |
|---|---|---|
| Belege sammeln (60 je Woche) | 60 | 30 |
| Lieferant, Datum, Positionen und Beträge erfassen | 240 | 60 |
| Beleg dem Auftrag zuordnen | 60 | 20 |
| Unklare Belege klären | 15 | 5 |
| Summe | 375 | 115 |
Umrechnung: Je Woche sind das 260 Minuten weniger. Angenommen sind wie im Ratgeber zu zehn Prozessen 46 Arbeitswochen im Jahr und 50 Euro je Bürostunde. Über das Jahr sind das 11.960 Minuten oder knapp 200 Stunden (199,3), rechnerisch rund 9.970 Euro (199,3 mal 50 Euro). Angenommen ist außerdem eine Lizenz von 40 Euro je Monat, also 480 Euro im Jahr. Rechnerisch bleiben rund 9.490 Euro, vor den Kosten der Einrichtung.
Echte Werte messen Sie im eigenen Betrieb: eine normale Woche lang die Belege zählen und die Minuten je Beleg notieren. Die gesparte Zeit ist nur dann Geld wert, wenn sie für andere Arbeit genutzt wird, etwa für Rechnungen, Nachkalkulation oder Rückrufe.
Recht in Kürze
Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Fristen, Begriffe und Quellen ausführlich im Ratgeber zu KI-Verordnung und Datenschutz. Fragen zu Ihrem Einzelfall gehören in eine anwaltliche Beratung.
- Betreiber: Wer ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung verwendet, ist Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Das gilt auch für einen Handwerksbetrieb, der nur einen Chatbot nutzt.
- KI-Kompetenz: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen befasst sind (Art. 4 Abs. 1 KI-VO; die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, in dieser Fassung seit dem 27. Juli 2026). Ein Format ist laut Bundesnetzagentur nicht vorgeschrieben; sie empfiehlt, die Maßnahmen zu dokumentieren.
- Chatbot und Telefonassistent: Dass Menschen mit einer KI interagieren, müssen sie erfahren, es sei denn, das ist offensichtlich. Diese Pflicht aus Art. 50 Abs. 1 KI-VO trifft den Anbieter.
- Deepfakes: Bei täuschend echt wirkenden KI-Bildern, KI-Videos oder KI-Tonaufnahmen müssen Betreiber offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert sind (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
- Personal: KI-Systeme, die zur Bewerberauswahl oder zur Bewertung von Beschäftigten bestimmt sind, zählen nach Anhang III Nr. 4 KI-VO grundsätzlich zu Hochrisiko-KI, mit Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Wer einen allgemeinen KI-Dienst selbst für solche Zwecke einsetzt und damit dessen Zweckbestimmung ändert, kann nach Art. 25 Abs. 1 Buchst. c KI-VO als Anbieter eines Hochrisiko-KI-Systems gelten.
- Datenschutz: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Verarbeitet ein KI-Dienst solche Daten im Auftrag des Betriebs, ist ein Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO nötig. Behält sich ein Anbieter vor, Eingaben für eigene Zwecke zu nutzen, gehören laut HmbBfDI keine personenbezogenen Daten hinein. Technisch geschlossene Systeme sind laut DSK aus Sicht des Datenschutzes vorzugswürdig.
- Amtliche Auskunft: KI-Service-Desk und KI-Compliance-Kompass der Bundesnetzagentur, für Datenschutzfragen die Aufsichtsbehörde Ihres Landes; eine Übersicht steht im Ratgeber zur KI-Verordnung. Fragen Sie bei Ihrer Handwerkskammer nach, welche Beratung zu Digitalisierung und KI sie anbietet.
In vier Schritten zur ersten KI-Anwendung
- Einen Ablauf wählen: häufig, mit viel Schreib- oder Tipparbeit und unstrukturierten Eingaben. Eine normale Woche lang Vorgänge zählen und Minuten notieren.
- Daten und Regeln klären: den Selbsttest durchgehen, betriebliche Konten statt privater Zugänge einrichten, festlegen, welche Daten in welchen Dienst dürfen, und bei personenbezogenen Daten den Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen.
- Klein testen: die Anwendung an echten Fällen aus dem eigenen Betrieb ausprobieren, die Ergebnisse mit der bisherigen Bearbeitung vergleichen und festlegen, wer vor der Weitergabe freigibt.
- Einweisen und nachmessen: alle, die die Anwendung nutzen, einweisen, die Einweisung mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden festhalten und nach einer festen Zeit die Minuten erneut zählen.
Häufige Fragen
Vor allem im Büro: Anfragen vorsortieren, Angebotstexte aus Stichpunkten entwerfen, Notizen, Fotos und Sprachnotizen in Entwürfe umwandeln, Vorschläge für die Einsatzplanung machen, Anrufe außerhalb der Bürozeit aufnehmen, Belege auslesen, Auffälligkeiten in Angeboten und Rechnungen markieren und Fragen aus eigenen Unterlagen beantworten. Preise, Mengen und Entscheidungen über Menschen gehören nicht in die KI; die Ergebnisse prüft ein Mensch vor der Verwendung.
Mit einem Ablauf, der jede Woche oft vorkommt und viel Schreib- oder Tipparbeit kostet, etwa Belege erfassen oder Anfragen vorsortieren. Dort lässt sich der Nutzen messen: Vorgänge einer normalen Woche zählen, Minuten notieren und nach dem Test erneut zählen. Einsatzplanung und Wissen aus Unterlagen sind anspruchsvoller und kommen eher später.
Die KI kann Leistungsbeschreibung und Anschreiben entwerfen. Preise, Mengen und Zuschläge sollten aus der Kalkulation mit festen Regeln kommen, nicht aus einem Sprachmodell. Die Ergebnisse auf Richtigkeit zu prüfen, liegt laut Hamburger Datenschutzaufsicht in der Verantwortung der Nutzenden; ein Angebot geht deshalb erst nach der Prüfung durch einen Menschen raus.
Nach Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung müssen KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestaltet sein, dass die Menschen davon erfahren, es sei denn, das ist aus den Umständen offensichtlich. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026 und trifft den Anbieter des Systems. Wurde ein Assistent für den Betrieb entwickelt und läuft er unter dessen Namen, ist zu klären, wer Anbieter ist. Die Bundesnetzagentur gibt einen Überblick über die Transparenzpflichten.
Ja, KI-Anwendungen lassen sich auf eigener Hardware betreiben. Laut bayerischer Datenschutzaufsicht sind Cloud-Dienste bei großen Sprachmodellen die häufigste Form, weil der Betrieb auf eigener Hardware wegen des hohen Leistungsbedarfs mit beträchtlichen Hardwarekosten verbunden ist. Für eng umrissene Aufgaben können kleinere Modelle reichen. Laut Datenschutzkonferenz sind technisch geschlossene Systeme aus Sicht des Datenschutzes vorzugswürdig, also eine abgegrenzte Umgebung mit eng begrenztem Nutzerkreis, in der der Anbieter die Eingaben nicht zum Training verwendet.
Feste Preise lassen sich nicht nennen, weil sie je Anbieter und Tarif abweichen. Zu rechnen ist mit einmaligen Kosten für die Einrichtung, laufenden Kosten für Lizenz oder Verbrauch, bei eigener Hardware mit deren Kosten und mit interner Zeit für Prüfung und Pflege. Die Beispielrechnung oben zeigt mit angenommenen Werten, wie sich gesparte Bürozeit und laufende Kosten gegenüberstellen lassen.
Quellen
- Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), 12.07.2024
- Amt für Veröffentlichungen der EU: KI-Verordnung, konsolidierte Fassung (unverbindlich), 27.07.2026, Wortlaut von Art. 3, 4, 6, 25, 50, 113 und Anhang III geprüft am 23.10.2026
- Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), 24.07.2026
- Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), 04.05.2016, Wortlaut von Art. 6, 22 und 28 geprüft am 23.10.2026
- Bundesnetzagentur: KI-Kompetenz, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesnetzagentur: Transparenzpflichten, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesnetzagentur: KI-Service-Desk, abgerufen am 23.10.2026
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, 06.05.2024
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe zu datenschutzrechtlichen Besonderheiten generativer KI-Systeme mit RAG-Methode, Version 1.0, Oktober 2025
- HmbBfDI: Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots, 13.11.2023
- BayLDA: KI und Datenschutz, abgerufen am 23.10.2026